Strafanzeige |
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Die technischen und juristischen Besonderheiten verlangen besondere Fachkenntnisse. Wir sind ihr kompetenter Ansprechpartner wenn Sie per Email, Telefon, SMS, Chat oder mittels sonstiger elektronischer Kommunikationsmittel belästigt werden. Wir unterstützen Sie auf vielfältige Weise und setzen Ihre Rechte durch. Häufig sind zivilrechtliche Schritte ausreichend um dem Interesse des Geschädigten zu genügen. In anderen Fällen sind strafrechtliche Schritte sinnvoll und notwendig. Strafbar sind nicht nur beleidigende Äußerungen, auch dauerhafte belästigende Kommunikationsversuche können strafbar sein. Ebenso kann das Versenden von Schadsoftware, Spammails und die Weiterleitung von vertraulicher, bzw. persönlicher nicht für Dritte gedachten Kommunikation Straftatbestände erfüllen und mit Freiheits- und Geldstrafen sanktioniert werden. Konkrete Dienstleistung Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten und Chancen eines Strafverfahrens auf, stellen Strafanzeige, verfolgen das Ermittlungsverfahren und vertreten Sie vor Gericht als Nebenkläger. Ihre Vorteile Objektive, fachlich fundierte Beurteilung der Zulässigkeit von Äußerungen und Kontaktaufnahmen Wir wissen, was sie gegen solche Belästigungen unternehmen können und wie wir Ihre Ansprüche durchsetzen Qualifizierte, erfahrene Rechtsberatung zur Durchsetzung Ihrer Interessen Klare Kostenstruktur Kosten Die Gebühren für unsere Dienstleistungen berechnen sich grundsätzlich nach dem Streitwert, d.h. der Bedeutung des Streitgegenstandes. Der Streitwert wird geschätzt, wenn der Wert der Sache – anders als etwa bei Zahlungsklagen – nicht eindeutig zu berechnen ist. Die existierende Rechtsprechung bietet hier Anhaltspunkte für eine Schätzung. In manchen Fällen kann auch eine Honorarvereinbarung sinnvoller und in außergerichtlichen Verfahren für Sie kostengünstiger sein. Wir erörtern Ihnen gerne die Gebühren und das mögliche Kostenrisiko im Einzelfall.
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