Gewaltschutzrechtliche Anordnung zur Unterlassung der Kommunikation

Die technischen und juristischen Besonderheiten verlangen besondere Fachkenntnisse. Wir sind ihr kompetenter Ansprechpartner wenn Sie per Email, Telefon, SMS, Chat oder mittels sonstiger elektronischer Kommunikationsmittel belästigt werden. Wir unterstützen Sie auf vielfältige Weise und setzen Ihre Rechte durch.

Als Betroffener müssen Sie sich keine gegen Ihren erklärten Willen stattfindende andauernden Versuche der Kontaktaufnahme über sich ergehen lassen. Sie können sich zur Wehr setzen: Mittels einstweiliger Verfügung kann ein Familiengericht dem Störer untersagen mit Ihnen weiterhin in Kontakt zu treten. Diese sog. Gewaltschutzanordnungen gelten nicht nur zur Vermeidung von persönlichem Kontakt sondern auch zur Unterbindung von Kontaktaufnahmen mittels Fernkommunikationsmitteln.

Konkrete Dienstleistung

Wir beraten Sie hinsichtlich der Erfolgsaussichten der Beantragung einer Gewaltschutzanordnung um Belästigungen gegen Sie mittels Fernkommunikationsmittel zu unterbinden. Wir beantragen diese für Sie und unternehmen weitere notwendige Schritte.

Ihre Vorteile

Objektive, fachlich fundierte Beurteilung der Zulässigkeit von Äußerungen und Kontaktaufnahmen

Wir wissen, was sie gegen solche Belästigungen unternehmen können und wie wir Ihre Ansprüche durchsetzen

Qualifizierte, erfahrene Rechtsberatung zur Durchsetzung Ihrer Interessen

Klare Kostenstruktur

Kosten

Die Gebühren für unsere Dienstleistungen berechnen sich grundsätzlich nach dem Streitwert, d.h. der Bedeutung des Streitgegenstandes. Der Streitwert wird geschätzt, wenn der Wert der Sache – anders als etwa bei Zahlungsklagen – nicht eindeutig zu berechnen ist. Die existierende Rechtsprechung bietet hier Anhaltspunkte für eine Schätzung. In manchen Fällen kann auch eine Honorarvereinbarung sinnvoller und in außergerichtlichen Verfahren für Sie kostengünstiger sein.

Wir erörtern Ihnen gerne die Gebühren und das mögliche Kostenrisiko im Einzelfall.

 

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