Gang an die Öffentlichkeit

Die technischen und juristischen Besonderheiten verlangen besondere Fachkenntnisse. Wir sind ihr kompetenter Ansprechpartner wenn Sie per Email, Telefon, SMS, Chat oder mittels sonstiger elektronischer Kommunikationsmittel belästigt werden. Wir unterstützen Sie auf vielfältige Weise und setzen Ihre Rechte durch.

Die Frage ob der Gang an die Öffentlichkeit – wie im Beispiel der Sportlerin – sinnvoll und rechtlich zulässig ist, ist wild umstritten. Die Veröffentlichung kann einen Abschreckungseffekt haben – ob ein solches Offenlegen von „privaten Vorgängen“ rechtlich erlaubt ist, ist problematisch und in jedem Einzelfall zu prüfen. Der Bundesgerichtshof hat hierzu noch nicht entschieden. Letztlich kommt es auf eine Reihe von Einzelfragen aus verschiedenen Rechtsbereichen an. Ohne vorherige juristische Prüfung, sollten Sie niemals persönliche Daten anderer veröffentlichen.

Konkrete Dienstleistung

Wir prüfen für Sie , welche Möglichkeiten der Gang an die Öffentlichkeit für Sie bietet, ob er rechtlich zulässig ist und welche Informationen veröffentlicht werden dürfen.

Ihre Vorteile

Objektive, fachlich fundierte Beurteilung der Zulässigkeit von Äußerungen und Kontaktaufnahmen

Wir wissen, was sie gegen solche Belästigungen unternehmen können und dürfen und wie wir Ihre Ansprüche durchsetzen

Qualifizierte, erfahrene Rechtsberatung zur Durchsetzung Ihrer Interessen

Klare Kostenstruktur

Kosten

Die Gebühren für unsere Dienstleistungen berechnen sich grundsätzlich nach dem Streitwert, d.h. der Bedeutung des Streitgegenstandes. Der Streitwert wird geschätzt, wenn der Wert der Sache – anders als etwa bei Zahlungsklagen – nicht eindeutig zu berechnen ist. Die existierende Rechtsprechung bietet hier Anhaltspunkte für eine Schätzung. In manchen Fällen kann auch eine Honorarvereinbarung sinnvoller und in außergerichtlichen Verfahren für Sie kostengünstiger sein.

Wir erörtern Ihnen gerne die Gebühren und das mögliche Kostenrisiko im Einzelfall.

 

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