Verteidigung gegen Abmahnung / einstweilige Verfügung / Klage |
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Die technischen und juristischen Besonderheiten im Bereich des Cybermobbings verlangen besondere Fachkenntnisse. Wir sind ihr kompetenter Ansprechpartner und spezialisiert auf die Probleme, die sich im Zusammenhang mit Online-Verkaufsportalen ergeben. Wir unterstützen Sie auf vielfältige Weise und setzen Ihre Rechte gegenüber Dritten durch. Konkrete Dienstleistung Wir beraten und verteidigen Sie als Abgemahnter. Wir prüfen, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist, beurteilen das Risiko Ihrer Optionen und zeigen Ihnen die möglichen und sinnvollen Verteidigungsschritte auf. Sind Sie verpflichtet eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben, prüfen wir für Sie deren Umfang. Häufig werden vorformulierte Erklärungen vom Verletzten bewusst weit formuliert. Ihre Vorteile Objektive, fachlich fundierte Beurteilung der Zulässigkeit von Äußerungen in Verkaufsportalen durch spezialisierte und erfahrene Rechtsanwälte. Kosten Die Gebühren für unsere Dienstleistungen berechnen sich grundsätzlich nach dem Streitwert, d.h. der Bedeutung des Streitgegenstandes. Der Streitwert wird geschätzt, wenn der Wert der Sache – anders als etwa bei Zahlungsklagen – nicht eindeutig zu berechnen ist. Die existierende Rechtsprechung bietet hier Anhaltspunkte für eine Schätzung. In manchen Fällen kann auch eine Honorarvereinbarung sinnvoller und in außergerichtlichen Verfahren für Sie kostengünstiger sein. Wir erörtern Ihnen gerne die Gebühren und das mögliche Kostenrisiko im Einzelfall. |
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