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Vorgehen gegen behördliche Veröffentlichungen

Die technischen und juristischen Besonderheiten im Bereich des Cybermobbings verlangen besondere Fachkenntnisse. Wir sind ihr kompetenter Ansprechpartner und spezialisiert auf die Probleme die sich im Zusammenhang mit Bewertungsportalen ergeben. Wir unterstützen Sie auf vielfältige Weise und setzen Ihre Rechte gegenüber Dritten durch.

Die Veröffentlichungen von Behörden haben aufgrund ihrer Unabhängigkeit noch immer eine besonders hohe Glaubwürdigkeit. Eine negative behördliche Veröffentlichung kann daher im Extremfall das wirtschaftliche Ende eines Unternehmens bedeuten. Wenn Sie oder Ihr Unternehmen in einer behördlichen Veröffentlichung negativ dargestellt werden und sie die Darstellung für unzulässig halten, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Konkrete Dienstleistung

Wir prüfen für Sie die Zulässigkeit von behördlichen Veröffentlichungen über Ihr Produkt, zeigen Ihnen mögliche Wege auf und gehen gegen die Veröffentlichung vor.

Ihre Vorteile

Objektive, fachlich fundierte Beurteilung der Zulässigkeit von Äußerungen in Bewertungsforen durch spezialisierte und erfahrene Rechtsanwälte.

Kosten

Die Gebühren für unsere Dienstleistungen berechnen sich grundsätzlich nach dem Streitwert, d.h. der Bedeutung des Streitgegenstandes. Der Streitwert wird geschätzt, wenn der Wert der Sache – anders als etwa bei Zahlungsklagen – nicht eindeutig zu berechnen ist, wie dies bei Unterlassungsansprüchen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung regelmäßig der Fall ist. Die existierende Rechtsprechung bietet hier Anhaltspunkte für eine Schätzung. In manchen Fällen kann auch eine Honorarvereinbarung sinnvoller und in außergerichtlichen Verfahren für Sie kostengünstiger sein.

Bei einem Vorgehen gegen den Verletzer selbst ist dieser im Falle eines Obsiegens grundsätzlich zur Übernahme Ihrer Kosten verpflichtet. Bei einem Vorgehen gegen den Forumsbetreiber gilt dieses nur, soweit die Rechtsverletzung auch nach Kenntnis – meist Aufforderung zur Löschung – fortbesteht.

Wir erörtern Ihnen gerne die Gebühren und das mögliche Kostenrisiko im Einzelfall.

 

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