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Anwaltliche Erstberatung

Die technischen und juristischen Besonderheiten im Bereich des Cybermobbings verlangen besondere Fachkenntnisse. Wir sind ihr kompetenter Ansprechpartner und spezialisiert auf die Probleme die sich im Zusammenhang mit Bewertungsportalen ergeben. Wir unterstützen Sie auf vielfältige Weise und setzen Ihre Rechte gegenüber Dritten durch.

Sie haben in einem Bewertungsportal Ihre Meinung kundgetan, ein Produkt, eine Person oder ein Unternehmen bewertet und wurden nun zur Löschung aufgefordert? Sie haben bereits eine Abmahnung erhalten oder sehen sich einer gerichtlichen Klage ausgesetzt? Hier ist Vorsicht geboten! Denn bleiben Sie hier untätig, setzen Sie sich einem erheblichen Prozessrisiko aus. So kann gegen Sie ein gerichtlicher Prozess geführt werden, der in einem rechtskräftigen Titel endet und Sie einer deutlich höheren Kostenlast aussetzt. Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung, verpflichten Sie sich häufig zu mehr als sie rechtlich müssten. Damit setzen Sie sich auch einer hohen Vertragsstrafe im Falle einer Verletzung aus. Die Unterlassungsverpflichtungserklärung sollte daher anwaltlich geprüft und ggf. modifiziert abgegeben werden.

Konkrete Dienstleistung

Im Rahmen der anwaltlichen Erstberatung bieten wir eine fachliche Ersteinschätzung und beantworten Ihre Fragen bei klaren Kosten.

Ihre Vorteile

- Objektive, fachlich fundierte Beurteilung der Zulässigkeit von Äußerungen in Bewertungsforen durch spezialisierte und erfahrene Rechtsanwälte.

- Erstberatung zur rechtlichen Einschätzung der Situation und den Erfolgsaussichten eines juristischen Vorgehens.

-   Kostenobergrenze, unabhängig vom Streitwert.

Kosten

Klare Kostenobergrenze durch einen Festpreis für die Erstberatung.

 

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